Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.
§ 41a GemO Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Absatz 1: Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln. Insbesondere kann die Gemeinde einen Jugendgemeinderat oder eine andere Jugendvertretung einrichten. …
Im Oktober 2015 wurde durch die Änderung des § 41 Gemeindeordnung die Verbindlichkeit von kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung in Baden-Württemberg gestärkt.
Schon seit vielen Jahren fordern wir IGL die Verwaltung immer wieder auf, geeignete Beteiligungsformate für Jugendliche zu entwickeln und den Prozess zur Jugendbeteiligung anzustoßen. Wir meinen, damit kann bei Jugendlichen der Politikverdrossenheit entgegengewirkt, eigenverantwortliches Handeln gestärkt und Politik und Demokratie ohne Parteipolitik erfahren werden.
Erfreulicherweise fand dann im Jahr 2018 erstmalig und auf Einladung des Bürgermeisters und in Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus Penthaus zuerst eine Befragung aller jungen Menschen im Ort und dann das erste Jugendforum im Penthaus statt. 1000 Fragebögen wurden an alle Neuhäuser Jugendliche von 10 – 18 Jahren versandt, leider kamen nur 50 Fragebögen beantwortet zurück.
Am Jugendforum nahmen dann 20 Jugendliche teil. GemeinderätInnen und Verwaltungsmitarbeiter stellten sich den Fragen der Jugendlichen. Die Kritik und Wünsche der Jugendlichen reichten vom hohen Verkehrsaufkommen über bessere Bus-Verbindungen und Radwege, marode Toilettenanlagen an unseren Schulen, leistungsfähiges freies WLAN bis hin zu Open-Air-Kino und Hip-Hop Tanzabende für Mädchen.
Seit dem 28. September ist viel zu wenig geschehen. Die IGL findet dies sehr schade!
Denn die Einbeziehung der jungen Menschen ist eine gute Investition in die Zukunft, in demokratisches Denken und Handeln, in die nachhaltige Förderung der Bereitschaft sich zu engagieren. Wenn Prozesse nicht weitergeführt werden, fühlen sich Jugendliche nicht ernst genommen, wenden sich frustriert ab und wollen sich dann auch zukünftig nicht mehr aktiv einbringen. Wir IGL wollen,
- dass regelmäßige Jugendforen stattfinden und die Jugendlichen dann auch die Möglichkeit bekommen ihre Anliegen dem Gemeinderat vorzutragen.
- dass eine Prüfung der Anliegen aus den Jugendforen erfolgt und die Jugendlichen erfahren wann was umgesetzt wird oder auch warum etwas nicht umgesetzt werden kann.
- dass die Gemeinde sich bei der „Servicestelle Kinder und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg“ informieren und beraten lässt, damit die gesetzliche Verankerung von Kindern und Jugendlichen auch in Neuhausen gut und zielführend umgesetzt wird.