Stellungnahme der IGL zur geplanten „Autobahnparallele“ Baustraße/Landesstraße
Auf der Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung 2014-07-22 stand unter Top 12 der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss „Autobahnparallele“.
Die für den Bau der ICE-Strecke benötigte Baustraße soll nach dem Willen der deutlichen Ratsmehrheit von Neuhausen nach der Fertigstellung der Gleisstrecke zur autobahnparallelen Landesstraße (L1204) nördlich der Gleisstrecke ausgebaut werden.
Die Fraktion der Initiative Grüne Liste hat mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung gegen diesen Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss gestimmt.
Wir hatten und haben rechtliche Bedenken, die wir auch zu Protokoll haben nehmen lassen, weil es nach unserem Kenntnisstand (bestätigt u.a. auch durch die Verwaltung in der GR-Sitzung) bis heute zwischen Landesregierung und DB keinen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen darüber gibt, ob die Baustraße zur Landesstraße ausgebaut werden wird oder nicht.
Aus diesem Grund gelten bis heute noch immer die derzeitige Planung und der dazu gehörende Planfeststellungsbeschluss. In diesem wurde geregelt wie und wo und in welcher Ausführung die Baustraße gebaut wird. Laut den Ausführungen der DB Verantwortlichen in der Gemeinderatssitzung 2013-12-10 soll die Baustrasse auf dem Wall zwischen Autobahn und ICE-Trasse erstellt werden. Eine Landesstraße hat eine andere Rechtsgrundlage als eine Baustraße. Für diese ist ein anderes Rechtsverfahren notwendig.
Im Übrigen haben Baustraßen einen anderen Straßenaufbau. Deshalb können Baustraßen zurück geführt und dann wieder landwirtschaftlich genutzt werden.
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass mit diesem Beschluss mit der Kraft des Faktischen Realität geschaffen werden soll.
Wir wollen die Verkehrsproblematik und die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger an der
L 1204, der Plieningerstraße, nicht klein reden.
Betrachtet man sich die Situation auf der Landkarte kann man durchaus zu der Feststellung kommen, dass eine Verlegung der L 1204 parallell und nördlich zur ICE-Trasse alle Verkehrsprobleme Neuhausens lösen könnte. Bei näherer Betrachtung stellen sich für uns jedoch einige Unwägbarkeiten dar.
Wenn sich der derzeitige Verkehr auf die alte und neue Straße verteilt, ergibt sich vermutlich eine Entlastung der Anwohner. Wenn sich aber durch den Lückenschluss neue Verkehrsströme bilden, neue schnelle Verbindungen möglich sind, beispielsweise vom Remstal zur B 27 oder zur B 313, dann kann dies zu einer verkehrlichen Mehrbelastung von Neuhausen führen, mit allem was dazu gehört wie Lärm und Abgasen. Am Beispiel unsere Nachbargemeinde Nellingen ist sehr gut sichtbar wie Umgehungsstraßen wirken können. (Der Status quo ist dort schon lange wieder hergestellt, sowohl die Hindenburgstraße als auch die Umgehungsstraße haben heute ein viel zu hohes Verkehrsaufkommen.)
Zu möglichen Auswirkungen dieses Lückenschlusses fanden bisher keinerlei Voruntersuchungen statt.
Völlig ungeklärt ist auch wie der Verkehr aus und nach Denkendorf auf die Umgehungsstraße geführt werden soll.
Uns ist natürlich klar, dass das vorgesehene Industriegebiet (das die IGL im Übrigen ablehnt) nördlich der Plieningerstraße – Plieningerweg Ost und Plieningerweg West – ohne die Umgehungsstraße nicht realisiert werden könnte. Der Verkehrkollaps wäre vorprogrammiert. Mit diesem Industriegebiet wird der Status quo schnell wieder hergestellt sein.
Wir sind deshalb nicht davon überzeugt, dass durch diese Straße unsere Verkehrsprobleme gelöst werden können. Wir befürchten vielmehr, dass das Verkehrsaufkommen und die Belastungen für Neuhausen wesentlich größer werden.
Wie in allen Wahlprogrammen, Haushaltsreden und Stellungnahmen von uns bereits erwähnt, unterstützen wir eine bessere Verkehrslenkung, verkehrsberuhigende Maßnahmen und Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner.
Wir befürchten nun jedoch, dass mit dieser Entscheidung für die Plieningerstraße die Anspruchsvoraussetzungen des Landes für eine Lärmsanierung (siehe HH-Antrag 2014) nicht mehr gegeben sind und deshalb Lärmschutzmaßnahmen an der L1204 durch das Land nicht mehr gefördert werden.
Zu guter Letzt stellte Herr Bürgermeister Hacker in seinen Ausführungen fest, dass die IGL, in Person von Katja Schnabl und Gabriele Probst, Schuld wären, wenn diese Straße nicht gebaut würde.
Für uns stellt sich damit die Frage, warum kippt möglicherweise ein Mehrheitsbeschluss bei zwei Gegenstimmen wenn er in Frage gestellt wird? War dann rechtstaatlich alles in Ordnung?
Die GemeinderätInnen der IGL
Gabriele Probst und Katja Schnabl