Die „Filderstudie“
Zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Wachstumspotenziale beauftragte der Verband Region Stuttgart (VRS) zusammen mit dem Kommunalen Arbeitskreis Filder (KAF) die sogenannte „Filderstudie“. Das Ergebnis der Studie wird seit Ende 2018 in den verschiedenen kommunalen Gremien der Fildergemeinden bereits vorgestellt. Diese Studie soll Grundlage einer Teilfortschreibung des Regionalplans für den Filderraum werden. Die Ersteller der Studie erfassten zunächst die Wunschlisten der einzelnen Filderkommunen, d. h. alle Begehrlichkeiten wurden in dieses Planwerk eingearbeitet. Eine mit den Kommunen abgestimmte geordnete Planung war das Ziel. Es sollten beispielsweise Flächen für Wohnen, Arbeiten und ein Wissenschaftszentrum definiert werden. Herausgekommen ist eine Zukunftsvision die vor allen Dingen zu Lasten der Landwirtschaft geht, mit all den damit verbunden Umweltschädigungen.
Für die zukünftige Entwicklung von Neuhausen sind südlich der Autobahn große Gewerbegebiete vorgesehen. Im Osten und Westen unseres Ortes sollen Felder für Wohnbebauungen, Sportflächen und Straßen weichen.
Des Weiteren empfiehlt die Filderstudie für Neuhausen…
- Nachverdichtungen der Wohnbebauung entlang der S-Bahnverlängerung. Es sollen verdichtete Wohn- und Mischquartiere entstehen.
- großflächige Produktionsstandorte mit direkter Autobahn- und S-Bahnanbindung im Norden unseres Ortes und zwischen Sielmingen und Neuhausen.
- eine interkommunale Gewerbefläche als regionaler Gewerbeschwerpunkt, zwischen Neuhausen und A 8.
Wir meinen, dieses Szenario gefährdet die Identität von Neuhausen, die Lebensqualität der BürgerInnen und die Existenz der verbliebenen landwirtschaftlichen Betriebe. Es ist außerdem so nicht notwendig, da es in der Region Stuttgart in den bereits ausgewiesenen Flächennutzungsplänen noch 2000 Hektar bisher ungenutzte Flächen gibt. Es stehen also insgesamt noch ausreichend bebaubare Flächen zur Verfügung. Ausgleichflächen (ein flächenmäßiger Ausgleich für Bebauungen auf Flächen im Außenbereich) sind schon seit dem Bau der Messe auf den Fildern nicht mehr zu finden. Es musste damals schon ein Ablass in Höhe von 17 Mio. DM in Naturschutzfonds bezahlt werden. („Aus diesem Grund hat die Planfeststellungsbehörde gem. § 11 Abs. 3 S. 4, Abs. 5, Abs. 6 NatSchG eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 17 Mio. DM festgesetzt.“ – Seite 961 des Planfeststellungsbeschlusses).
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