Fairer und ökologischer Einkauf in den Kommunen
Es ist unerlässlich, dass Kommunen ihren Beitrag auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften leisten. Fairer und ökologischer Einkauf ist hierzu ein wichtiger Beitrag.
Das Vergabegesetz des Bundes erwähnt ausdrücklich die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabe (§ 97 Abs. 3 GWB). Allerdings müssen diese Kriterien bereits vor der Ausschreibung benannt werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich Neuhausen Beschaffungsrichtlinien gibt und diese bei den Ausschreibungen auch als Produkteigenschaft aufgeführt werden. Baden-Württemberg hat für die Beschaffung auf Landesebene eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die das Land auch den Kommunen zur Anwendung empfiehlt. Wir wollen, dass zukünftig …
- bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung herangezogen werden.