Fairer und ökologischer Einkauf in den Kommunen

Das Vergabegesetz des Bundes erwähnt ausdrücklich die Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergabe (§ 97 Abs. 3 GWB). Allerdings müssen diese Kriterien bereits vor der Ausschreibung benannt werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich Neuhausen Beschaffungsrichtlinien gibt und diese bei den Ausschreibungen auch als Produkteigenschaft aufgeführt werden. Baden-Württemberg hat für die Beschaffung auf Landesebene eine Verwaltungsvorschrift erlassen, die das Land auch den Kommunen zur Anwendung empfiehlt. Wir wollen, dass zukünftig …

  • bei öffentlichen Ausschreibungen und Vergaben Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung herangezogen werden.

Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter:

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert