Lärmaktionspläne sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten! Im Lärmaktionsplan werden Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeitet.... mehr lesen
taucht in den Lärmaktionsplänen der Gemeinden nicht auf. Er ist zwar für die Anliegergemeinden eine zusätzliche belastende Lärmquelle, die aber... mehr lesen
Öffentlichkeit und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger und auch Ehrlichkeit und Offenheit sind unabdingbar für ein gutes und erfolgreiches Miteinander... mehr lesen